Finanzordnung
§ 1 Geltungsbereich
Die Finanzordnung des FSV “Einheit 1949“ e.V. Ueckermünde ist Grundlage zur Regelung sämtlicher Finanzangelegenheiten des Vereins.
§ 2 Haushaltsplan
Der Verein erstellt für jedes Haushalsjahr einen Haushaltsplan. Der Haushaltsplan wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen. Die eingehenden Positionen des Haushaltsplanes sind gegenseitig deckungsfähig.
§ 3 Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltsplanes
(1) Der Haushaltsplan wird nach den allgemeinen Grundsätzen der Haushaltsführung aufgestellt und bewirtschaftet. Die Haushaltsmittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden.
(2) Die Mitgliederversammlung wählt ein für das Finanzwesen zuständiges Vortsand- mitglied, den Schatzmeister.
Der Schatzmeister ist zusammen mit dem Präsidium fiir die ordnungsgemäße
Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltsplanes verantwortlich.
(3) Der Schatzmeister liefert zeitnahe bzw. ständige Übersicht über die Erfüllung des Haushaltsplanes.
(4) Jeweils zum 30.09. des Kalendejahres ist dem Vorstand eine Erfüllungsübersicht zum Haushaltsplan vorzulegen. Diese ist Grundlage für die Erstellung des Haushaltsplanes des Folgejahres.
Diese Unterlagen sind mit den sportlichen Zielen des Vereins und den kulturellen
Höhepunkten dem Präsidenten des Vereins zu übergeben.
(5) Einzelne Haushaltstitel dürfen nur mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes überschritten werden.
§ 4 Jahresabschluss
(1) Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes nachzuweisen. Schulden und Vermögen sind aufzuführen.
Der Jahresabschluss hat außerderm eine Vermögensübersicht zu enthalten.
(2) Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstattet der Schatzmeister vor dem erweiterten Vorstand über das Ergebnis Bericht. Danach erfolgt die Berichterstattung vor der Mitgliederversammlung.
§ 5 Verpflichtungsermächtigung
(1) Der Vorstand ist im Rahmen seiner Zuständigkeit ermächtigt, auf Grundlage des Haushaltsplanes Verwendungs- und Verpflichtungsbeschlüsse (Abschluss von Verträgen) zu erfassen.
(2) Zum Eingang von Verpflichtungen und für Beendigungen des Vereins sind ohne
vorherigen Beschluss bevollmächtigt:
– der Präsident, sein Stellvertreter, der Geschaftsführer und der Schatzmeister bis
3.000,-€ im Einzelfall.
(3) Über weitergehende Verpflichtungen sowie Änderungen und Neuverpflichtungen mit Dauerwirkung entscheidet der Vorstand.
§ 6 Sachliche und rechnerische Feststellung
Die sachliche und rechnerische Feststellung einer Rechnung bzw. von Belegen obliegt dem zuständigen Personenkreis.
Alle Rechnungen und Belege haben 2 Unterschriften zu tragen.
§ 7 Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr hat möglichst bargeldlos und grundsätzlich über das Vereinskonto bei der Sparkasse zu erfolgen. Über jede Einnahme und Ausgabe sind Kassenbelege nachzuweisen.
§ 8 Anweisungsberechtigung
(I) Zur Anweisung von Auszahlungen aufgrund ordnungsgemäß eingegangenen Verpflichtungen und bei Beachtung des § 6 sind im Rahmen des Haushaltsplanes berechtigt:
– der Präsident, sein Stellvertreter und der Geschäftsführer
(2) Wer allein eine Verpflichtung für den Verein eingegangen ist (§ 5 (2)) kann nicht auch anweisen.
§ 9 Kontovollmachten
Verfügungsberechtigt über die Konten des Vereins sind:
– der Präsident, der Stellvertreter, der Geschäftsführer, sowie der Schatzmeister.
§10 Inkraftsetzung
Die Finanzordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.04.2011 in Kraft.
Anlage Fiuanzordnung:
Anlage Finanzordnung:
Anlage Finanzordnung:
Beschluss der Mitgliederversammlung nach § 6 der Satzung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und Abrechnung von Fahrtkosten.
Ab dem 01.07.2022 gelten folgende Mitgliedsbeiträge:
– Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 8,00 € je Monat
– Mitglieder ab 18 Jahren 13,00 € je Monat
– Rentner und nicht im Wettkampf
organisierte Mitglieder 10,00 € je Monat
– Fördernde Mitglieder 120,00 € im Jahr
Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis 01.03. für das 1. Halbjahr und spätestens bis zum 01.09. für das 2. Halbjahr zu entrichten.
Beiträge werden vom Verein per Lastschrift eingezogen. Mittels eines formlosen Antrags an den Vorstand, sind auch Zahlungen in bar oder per Bildungsgutschein möglich.
Für die Fahrtkostenabrechung zu Wettkämpfen und offiziellen Veranstaltungen können bei Nutzung
von privaten Fahrzeugen ab dem Spieljahr 2022/23 20 Cent/km abgerechnet werden.
Ueckermünde, 24.05. 2022